EVU AtlasMethodik

Ratgeber · 2026-09-02

Was die BNetzA-Liste der Energielieferanten wirklich enthält

§ 5 EnWG verpflichtet Lieferanten von Haushaltskunden zur Anzeige. Was fehlt, und warum Stadtwerke trotzdem reinmüssen.

Wer Haushaltskunden in Deutschland mit Strom oder Gas beliefern will, muss das der Bundesnetzagentur anzeigen. Die Behörde veröffentlicht eine PDF-Liste, zuletzt aktualisiert am 31. August 2026.

Die Liste ist keine komplette Landkarte der Branche. Reine Erzeuger ohne Haushaltsvertrieb, viele Netzbetreiber und kommunale Töchter fehlen dort. Wasser, Abfall und ÖPNV stehen dort nicht. Die Erzeugung ab 10 MW liegt in der separaten Kraftwerksliste der BNetzA.

Deshalb ergänzt EVU Atlas Stadtwerke, Regionalversorger und die vier Übertragungsnetzbetreiber aus öffentlicher Recherche. Jeder Eintrag nennt seine Quellen.