News · Regulierung · 21. August 2026
Regulierung
Stadtwerke kritisieren BNetzA-Entwurf zur Gasnetz-Verzinsung
Ab 2028 soll die WACC-Rate Gas bei 3,76 Prozent liegen. Kommunale Netzbetreiber warnen, dass Umbau und Weiterbetrieb so nicht finanzierbar sind.
EVU Atlas Redaktion · 3 Minuten
Die Bundesnetzagentur hat am 14. August 2026 den Festlegungsentwurf zur pauschalierten Kapitalverzinsung im Erdgasbereich vorgelegt. Ab 2028 soll die WACC-Rate Gas 3,76 Prozent betragen. Unterstellt werden 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital, Eigenkapitalzins 5,76 Prozent, Fremdkapitalzins 2,43 Prozent vor Steuern.
Betroffen sind Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber, nicht Wasserstoff- oder Stromnetze. Stellungnahmen sind bis zum 14. September 2026 möglich. Die endgültige Festlegung soll Ende 2026 kommen. Für Stromnetze folgt ein eigenes Verfahren 2027.
Warum Stadtwerke widersprechen
Kommunale Netzbetreiber müssen das Gasnetz instand halten, solange Kunden daran hängen. Gleichzeitig sollen Leitungen teilweise auf Wasserstoff vorbereitet oder zurückgebaut werden, während die Absatzmenge sinkt. Eine niedrigere Verzinsung trifft genau diese Übergangskosten.
Die Behörde bleibt bisher unbeeindruckt. Für Kommunen kommt ein zweiter Kalender dazu: die Wärmeplanung. Wer Gasnetzentgelte und Wärmenetzausbau getrennt denkt, plant zwei Zukünfte in derselben Straße.
Lesen im Verzeichnis
Viele Stadtwerke haben Netz und Vertrieb getrennt. Die BNetzA-Lieferantenliste zeigt den Vertrieb. Den Gasnetzbetreiber findet man über Typ Netz oder die kommunale Gruppe. Genau diese Trennung macht die WACC-Debatte für Außenstehende schwer lesbar - und für IT- und Finanzprojekte relevant.
Quellen
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